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Volksgesetzgebung in Brandenburg seit 1992

Übersicht über beim Landtag Brandenburg eingegangene Volksinitiativen gemäß Artikel 76 Landesverfassung sowie ähnlicher Anliegen

Übersicht Volksinitiativen

Eingebrachte Volksinitiativen seit 1992

EingangsdatumAnzahl UnterschriftenInhalt der VolksinitiativeErgebnis
01 23.11.1992 25.136 Bildung eines Kreises Oberhavel bestehend aus den Kreisen Oranienburg und Gransee ohne den Kreis Templin Dem Anliegen wurde mit In-Kraft-Treten des Kreisneugliederungsgesetzes Rechnung getragen.
02 15.12.1992 8.188 Pro Prignitz Beschluss des Hauptausschusses: Die förmlichen Voraussetzungen für eine Volksinitiative sind nicht erfüllt - Anzahl der Unterschriften zu gering.
03 15.12.1992 10.087 Initiative für die Uckermark Dem Anliegen wurde mit In-Kraft-Treten des Kreisneugliederungsgesetzes Rechnung getragen.
04 16.12.1992 ca. 22.000 / ca. 33.000 Alle Macht geht vom Volke aus (landesweite Initiative zur Kreisneugliederung) Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 22.04.1993 Volksbegehren lief vom 04.08. - 04.12.1993. Ergebnis: 9.259 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80 000 Stimmberechtigte zugestimmt haben.
05 26.02.1993 ca. 40.000 Kreisstadtentscheidung durch den Kreistag Beschluss des Hauptausschusses: VI ist unzulässig gemäß § 5 Abs. 1 VAG, da Gegenstand nicht in die Zuständigkeit des Landtages fällt. Einreichung einer Klage beim Landesverfassungsgericht durch Vertreter VI am 23.07.1993 Urteilsverkündung am 15.09.1994 - Urteil: Die Antragstellerin erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der VI. Gesetzentwurf der VI zur Bestimmung der Verwaltungssitze der Landkreise wird mit Beschluss des Landtages (DS 2/100) vom 15.12.1994 abgelehnt.
06 25.06.1993 21.966 Kreisstadt Finsterwalde Ablehnung der VI durch Beschluss des Landtages vom 30.09.1993 Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 21.10.1993 Volksbegehren lief vom 04.01. - 03.05.1994. Ergebnis: 6 125 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80 000 Stimmberechtigte zugestimmt haben.
07 06.07.1994 36.458 (davon 18.636 ohne Mängel) Kein Wasserstraßenausbau in Brandenburg Beschluss des Hauptausschusses: Die förmlichen Voraussetzungen für VI nach §§ 6 und 8 VAG sind nicht erfüllt (laut Feststellung Landeswahlleiter 18 636 zulässige Unterschriften). Das Anliegen wurde gemäß § 9 Abs. 2 VAG mit Einverständnis der Einreicher als Petition an den Petitionsausschuss des Landtages übergeben.
08 12.04.1995 58.113 Schaffung sozialer und rechtlicher Voraussetzungen bei Überleitung in das Vergleichsmietensystem in den neuen Bundesländern Dem Anliegen wurde durch Beschluss des Landtages vom 17.05.1995 Rechnung getragen.
09 26.06.1995 695 Bürgerinitiative gegen den Schnellstraßenbau im Finowtal und dem Niederoderbruch

Das Anliegen wurde an das MSWV und das MUNR sowie an die Ausschüsse für SWV und UNR übergeben. Ergebnis vom 17.10.1995: Dem Anliegen der BI wurde Rechnung getragen; das Raumordnungsverfahren wurde wiederholt.

10 21.08.1995 45.733 Gegen das Verkehrsprojekt 17 Deutsche Einheit / Kein Wasserstraßenausbau in Brandenburg Ablehnung der VI durch Beschluss des Landtages vom 13.12.1995 Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 12.01.1996 Volksbegehren lief vom 15.04. - 14.08.1996. Feststellung des Ergebnisses (23. Präsidiumssitzung am 18.09.1996): 58.306 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80.000 Stimmberechtigte zugestimmt haben. Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens "Gegen das Verkehrsprojekt 17 Deutsche Einheit - Kein Wasserstraßenausbau in Brandenburg" vom 20.09.1996 (GVBl. I S. 275)
11 28.02.1996 64.567 Gesetz zur Förderung von Musikschulen im Land Brandenburg Beschluss des Landtages vom 12.06.1996: 1. Ablehnung des Gesetzentwurfes 2. "Der Landtag empfiehlt der Landesregierung, die Höhe der Zuschüsse an Musikschulen auf der Basis des Jahres 1996 bis zum Jahr 1999 beizubehalten." (DS 2/2658-B) 3. Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 03.07.1996; Antrag wurde am 30.09.1996 durch die Antragsteller zurückgezogen.
12 06.05.1996 30.580 Bürgerbewegung für sozialverträgliche Wasser- und Abwasserpreise Eberswalde zur Neuorientierung der Wasser- und Abwasserpolitik im Land Brandenburg Beschluss des Landtages vom 28.08.1996: "Der Landtag wird erneut über die sozialverträgliche Gestaltung der Wasser- und Abwasserpolitik sowie Schritte zu einer wirtschaftlichen Neuorientierung und Stabilisierung der Wasser- und Abwasserzweckverbände beraten." Damit wurde der VI Rechnung getragen.
13 19.11.1996 23.884 (davon 13.253 ohne Mängel) Für ein Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Beschluss des Hauptausschusses: Die förmlichen Voraussetzungen für VI nach §§ 6 und 8 VAG sind nicht erfüllt. Das Anliegen wurde an die Einreicher zurückgegeben. (Herabsetzung der Altersgrenze erfolgte mit Beschluss des Landtages vom 11.10.1995 [gemäß § 7 Abs. 2 VAG].)
14 09.04.1997 27.456 Nein zum Transrapid Berlin - Hamburg Ablehnung der VI durch Beschluss des Landtages vom 12.06.1997 Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Arti. 77 Abs. 1 LV am 21.07.1997 Volksbegehren lief vom 20.10.1997 - 19.02.1998. Feststellung des Ergebnisses (40. Präsidiumssitzung am 18.03.1998): 69.570 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80 000 Stimmberechtigte zugestimmt haben. Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens NEIN zum "Transrapid Berlin - Hamburg" vom 18.03.1998 (GVBl. I S. 50)
15 02.07.1998 24.209 Gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld Beschluss des Landtages vom 07.10.1998: 1. Ablehnung der Vorlage, 2. "Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), zuletzt geändert durch Sechstes Überleitungsgesetz vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106) einzusetzen, um Verbesserungen im Lärm- und Gesundheitsschutz im Sinne der Betroffenen zu erreichen."
16 09.06.1999 201.850 Gegen die zunehmende Benachteiligung der ostdeutschen Bevölkerung in der medizinischen Betreuung und Versorgung Beschluss des Landtages vom 07.07.1999: 1. Ablehnung der Vorlage, 2. "Die Landesregierung wird aufgefordert, die Volksinitiative Gegen die zunehmende Benachteiligung der ostdeutschen Bevölkerung in der medizinischen Betreuung und Versorgung! zum Anlass zu nehmen, sich auch weiterhin auf Bundesebene nachdrücklich für die Einführung eines verbesserten gesamtdeutschen Risikostrukturausgeleichs einzusetzen, um die Finanzausstattung des Gesundheitswesens im Osten Deutschlands den dortigen besonderen Belastungen anzupassen."
17 19.07.1999 55.297 (Herabsetzung der Altersgrenze erfolgte mit Zustimmung des HA am 20.05.1999 [gem. § 7 Abs. 2 VAG]) Zur Einbringung eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg

Beschluss des Landtages vom 15.12.1999: 1. Ablehnung der Vorlage 2. Der Landtag nahm folgende Entschließung an: "1. Der Landtag betrachtet die von der Landesverfassung eingeräumten plebiszitären Rechte als hohes Gut und begrüßt die Nutzung dieser Demokratieelemente durch die Volksinitiative zu einem Musikschulgesetz. 2. Die Ablehnung des von den Initiatoren eingebrachten Gesetzentwurfes durch den Landtag ist nicht als Zurückweisung des Ansinnens der Volksinitiative zu betrachten. Die Einhaltung von Fristen bei der Bearbeitung des Gegenstandes bzw. klärungsbedürftige Passagen im Gesetzentwurf, die selbst im von den Initiatoren vorgelegten Rechtsgutachten eingeräumt werden, führen zum ablehnenden Votum. 3. Das Grundanliegen der Volksinitiative wird vom Landtag als berechtigt anerkannt. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, dem Parlament bis zur Sommer 2000 einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Wesentliche inhaltliche Regelungen sollten der Namensschutz und der Status sowie eine Regelung von Finanzierungsfragen sein."

Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 16.12.1999 (lief am 19.07.2000 aus) Feststellung des Ergebnisses (12. Präsidiumssitzung am 13.09.2000): 20.772 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80.000 Stimmberechtigte zugestimmt haben. Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens "Gesetz zur Förderung von Musikschulen im Land Brandenburg" vom 13.09.2000 (GVBl. I S. 30)

18 13.07.2000 147.358 Zur Sicherung des Rechtsanspruchs aller Kinder auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 9 Abs. 6 VAG: Die Volksinitiative ist unzulässig. Die Vertreter haben gemäß § 11 VAG fristgemäß das Verfassungsgericht angerufen. Das Verfassungsgericht hat am 20.09.2001 den Antrag der Volksinitiative, diese für zulässig zu erklären, abgelehnt.
19 19.10.2000 25.987 Zur Neufassung der §§ 20 Abs. 3 und 47 Abs. 2 Nr. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg mit dem Ziel, das Reiten auf Wegen und Straßen im Wald allgemein zu gestatten Beschluss des Landtages vom 25.01.2001: "Der Landtag lehnt den Gegenstand der Volksinitiative ab."
20 17.08.2001 29.512 Für faire Abstimmungsrechte in Brandenburg Beschluss des Landtages vom 22.11.2001: "Der Landtag lehnt den Gesetzentwurf der Volksinitiative Für faire Abstimmungsrechte in Brandenburg zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg ab."
21 17.08.2001 29.319 Für Volksentscheide ins Grundgesetz Beschluss des Landtages vom 22.11.2001: "Der Landtag lehnt die Vorlage der Volksinitiative Für Volksentscheide ins Grundgesetz ab."
22 03.03.2003 36.248 Volksinitiative nach Art. 76 BbgVerf - gegen Zwangseingemeindungen und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Beschluss des Landtages vom 25.06.2003: "Der Landtag lehnt den Antrag der Volksinitiative - gegen Zwangseingemeindungen und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - ab." Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 24.07.2003 (lief vom 17.11.2003 bis 16.03.2004). Feststellung des Ergebnisses (48. Präsidiumssitzung am 05.04.2004): 35.812 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80.000 Stimmberechtigte zugestimmt haben. Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens "gegen Zwangseingemeindungen und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" vom 10.05.2004 (GVBl. I S. 249)
23 24.09.2007 ca. 20.300 Bürgerinitiative Brandenburger Wald Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 VAG hat der Präsident des Landtages die Unterlagen mit Einverständnis der Einreicher der Initiative an den Petitionsausschuss zur weiteren Bearbeitung übergeben.
24 02.10.2007 33.082 Für ein Sozialticket in Brandenburg Beschluss des Landtages vom 23.01.2008: "Der Landtag lehnt den Antrag der Volksinitiative - Für ein Sozialticket in Brandenburg - ab." (GVBl. I S. 2) Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 25.02.2008 Mitteilung des Präsidenten des LT (Information 4/131) vom 04.08.2008, dass die Initiatoren des Volksbegehrens dieses zurücknehmen, da sie das Anliegen der VI als erfüllt betrachten.
25 12.12.2007 27.571 Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar! Beschluss des Landtages vom 09.04.2008: "Der Landtag nimmt die Volksinitiative - "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar!" an. Durch Annahme der Volksinitiative wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes beschlossen. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Brandenbur­gischen Schulgesetzes vom 14.04.2008 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I am 17.04.2008 in der Nummer 4 verkündet; damit ist es am 18.04.2008 in Kraft getreten.
26 15.05.2008 26.860 Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik Beschluss des Landtages vom 10.07.2008: "Der Landtag lehnt die Volksinitiative ab." (GVBl. I S. 181) Beantragung eines Volksbegehrens gemäß Art. 77 Abs. 1 LV am 05.08.2008 (lief vom 10.10.08 bis 09.02.2009). Feststellung des Ergebnisses (49. Präsidiumssitzung am 18.02.2009): 24.501 gültige Eintragungen, damit nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80.000 Stimmberechtigte zugestimmt haben. Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens "Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik" vom 18.02.2009 (GVBl. I S. 14)
27 27.04.2009 27.171 Gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen! Beschluss des Landtages vom 01.07.2009:
"Der Landtag lehnt die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg "Gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen" ab." (GVBl. I S. 193)
28 11.11.2009 32.597 "Musische Bildung für alle"

Beschluss des Landtages vom 25.02.2010:

„1. Der Landtag lehnt die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg ´Musische Bildung für alle´ ab. (GVBl. I Nr. 12)

2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, das Musikschulgesetz einschließlich der bestehenden Förderinstrumentarien und der Finanzsystematik bis zum Ende des Jahres 2010 zu evaluieren und entsprechend zu novellieren.“

29 12.08.2010 32.762 "Rettet Brandenburgs Alleen!"

Beschluss des Landtages vom 11.11.2010:
"Der Landtag lehnt die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg "Rettet Brandenburgs Alleen!" ab." (GVBl. I Nr. 38)

30 14.12.2010 96.369 "Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg" Beschluss des Landtages vom 13.04.2011:
"Der Landtag nimmt die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg "Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg" an."
31 19.09.2011

39.315

"Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!"

Beschluss des Landtages vom 16.12.2011:
„1. Der Landtag lehnt die Volksinitiative ab. (GVBl. I Nr. 3 vom 09.01.2012)

2. Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und dritte Start- und Landebahn ausschließen

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2006 für den Bau des Flughafens Schönefeld ist der Standort Realität. Der Kompromiss, der bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Planergänzungsbeschluss 'Flughafen' gefunden wurde, nämlich als Berechnungsgrundlage für die Dimensionierung des Nachtschutzes außen von einer Verkehrsverteilung der Flugbewegungen von 100:100 statt wie bisher vorgesehenen 65:35 analog der statistischen jährlichen Windrichtung auszugehen, wird vom Landtag ebenso begrüßt wie die Neuausweisung der Schutz- und Entschädigungsgebiete. Mit diesen Regelungen kann ein höherer Standard für alle Lärmbetroffenen erreicht werden.

Der Landtag geht davon aus, dass der Flughafen Berlin-Brandenburg zusätzliches Wachstum, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Region aktivieren hilft und die Anwohner bei ihren berechtigten Interessen unterstützt.

Der Landtag unterstützt alle Bemühungen der Landesregierung, um für die vom Betrieb des Flughafens ausgehenden Belastungen für die direkten Anwohner einen gerechten Ausgleich zu finden.

Der Landtag erwartet, dass die Flughafengesellschaft alles tut, um die Akzeptanz des neuen Flughafens in seinem Umfeld zu verbessern und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Er erwartet auch, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) alle lärmmindernden Gestaltungsmöglichkeiten bei den An- und Abflügen ausschöpfen:

Die Flugrouten sollen so geführt werden, dass vor allem Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, die den höchsten Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Dazu bedarf es neben den Standardverfahren der DFS auch kreativer Modelle.

Der Landtag Brandenburg lehnt den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Standort Schönefeld ab.

Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass

- die Flughafengesellschaft bei der Umsetzung des Lärmschutzprogrammes intensiver mit den Anwohnern kommuniziert, Ungleichbehandlung durch Ingenieurbüros verhindert und die heutigen allgemein angewandten Standards umgesetzt werden. Zusätzlich sollen in den hauptbetroffenen Gemeinden Maßnahmen ergriffen werden, um die Akzeptanz des Flughafens zu erhöhen. Dazu können beispielsweise freiwillige Lärmschutzmaßnahmen und auch Grundstücksaufkäufe gehören. Im Zweifelsfall soll zu Gunsten der Betroffenen entschieden werden;

- das 'Bündnis am Boden' noch intensiver genutzt wird, um Konflikte des Umfelds mit dem Flughafen schnell und effektiv im Interesse der Betroffenen zu lösen;

- eine ausreichende Anzahl von Fluglotsen vorhanden ist, um auch neue Verfahren am Standort Schönefeld zu erproben und effektive lärmminimierende An- und Abflugrouten schnellstmöglich umgesetzt werden;

- keine Anflugrouten zur Anwendung kommen, die wegen niedriger Höhe Anwohner zusätzlich belasten, ohne dass diese aus sicherheitstechnischer Sicht zwingend erforderlich sind;

- der Betriebsablauf auf beiden Bahnen optimiert wird, um eine möglichst geringe Lärmbelastung zu erreichen. Dazu sollte die Konzentration auf möglichst jeweils eine Start- und Landebahn für An- und Abflüge im Wechsel geprüft werden. Durch eine differenzierte Bahnbelegung sollen die Anwohner zusätzlich vor Lärm geschützt werden;

- eine Doppelbelastung durch An- und Abflüge im direkten Umfeld des Flughafens weitgehend vermieden wird;

- über die Gestaltung der Flughafengebühren Anreize für die Reduzierung von Flügen in den Nachtrandzeiten sowie für den Einsatz lärmarmer Flugzeuge gesetzt werden und

- Auswirkungen des Flughafenbetriebs durch ein Gesundheitsmonitoring untersucht werden, wobei besonderes Augenmerk dabei auf den Kindern und Jugendlichen liegen soll.

Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass ein Obmann eingesetzt wird, der bestehende Konflikte zwischen Flughafengesellschaft und Anwohnern moderiert und zu deren Lösung beiträgt.

Die Landesregierung soll auf Bundesebene alle Gesetzesinitiativen und Aktivitäten unterstützen, die auf einheitliche und weitergehende Nachtflugbegrenzungen gerichtet sind. Initiativen, die zu einer Aufweichung der geltenden gesetzlichen Nachtflugbeschränkungen führen, werden abgelehnt."

Gemäß § 13 Abs. 1 Volksabstimmungsgesetz haben die Vertreter der Volksinitiative am 08.02.2012 die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt. Das VB lief vom 04.06. - 03.12.2012.

Feststellung des Ergebnisses (37. Präsidiumssitzung am 16.01.2013): 106.391 gültige Eintragungen, damit  zustande gekommen, da mindestens 80 000 Stimm-berechtigte ordnungsgemäß zugestimmt haben.
Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens  vom 22.01.2013 (GVBl. I Nr. 1)

Beschluss des Landtages vom 27.02.2014:

„Der Landtag nimmt das Volksbegehren ‚Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwick-lungsprogrammes  zur Durchsetzung eines landes-planerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER!)‘ an.“

Der Landtag nahm den Entschließungsantrag (Drs. 5/6916) an.

Der Landtag nahm die Stellungnahme der Landesregierung gem. § 23 VAG Bbg zur Kenntnis (Drs. 5/6896).
32 28.09.2011

38.186

(Herabsetzung der Altersgrenze erfolgte mit Beschluss des Landtages am 18.05.2011 - Drs. 5/3197-B [gem. § 7 Abs. 2 VAG])

"Schule in Freiheit"

Beschluss des Landtages vom 25.01.2012: „Der Landtag lehnt die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg ab.“ (GVBl. I Nr. 11 vom 01.02.2012)

33 06.08.2012 42.359 „Hochschulen erhalten“

Beschluss des Landtages vom 15.11.2012:
„1. Der Landtag lehnt die Volksinitiative ab. (GVBl. I Nr. 41 vom 29.11.2012)

2. Der Landtag stellt im Zusammenhang mit der Volksinitiative fest:

- Das Engagement von über 30 000 Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern für die Hochschulregion Lausitz wird durch den Landtag ausdrücklich begrüßt. Der Landtag sieht darin das Bemühen, die Hochschulstandorte Cottbus und Senftenberg langfristig zu sichern sowie leistungs- und forschungsstarke Hochschulen in der Lausitz zu erhalten und zu entwickeln.

- Der Landtag erkennt die Notwendigkeit einer veränderten Hochschulfinanzierung als Voraussetzung für einen erfolgreichen Umstrukturierungsprozess der Lausitzer Hochschulen an. Hochschulverträge können dafür ein geeignetes Mittel sein.

- Der Landtag erkennt weiter an, dass im Zuge der Umstrukturierung der Hochschulregion Lausitz die Beteiligung der Betroffenen am Reformprozess gesichert und gestärkt werden muss.

- Der Landtag spricht sich dafür aus, den Reformprozess der Hochschulregion Lausitz in enger Abstimmung und parallel zur Entwicklung eines landesweiten Hochschulentwicklungsplanes zu führen.

- Der Landtag unterstützt die Forderung nach Erhalt der Studien- und Lehrkapazitäten in den Lausitzer Hochschulen.

- Kritisch betrachtet wird hingegen die Forderung der Volksinitiative nach Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz als eigenständige Einrichtungen. Wie die im Bericht der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz aufgezeigten Defizite und Strukturprobleme der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz überwunden werden können, zeigt dieser Vorschlag nicht auf.

- Vor diesem Hintergrund hält der Landtag die Vorschläge der Volksinitiative für nicht geeignet, um eine leistungs- und forschungsstarke, international anerkannte, mit der regionalen Wirtschaft gut vernetzte sowie bildungsdurchlässige Hochschulregion Lausitz langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

- Der Landtag begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz (Drucksache 5/6180) und empfiehlt, die Reform der Hochschulregion Lausitz auf dieser Grundlage fortzuführen.“

Gemäß § 13 Abs. 1 Volksabstimmungsgesetz haben die Vertreter der Volksinitiative am 18.12.2012 die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt.

Feststellung des Ergebnisses (46. Präsidiumssitzung am 13.11.2013): 8.765 gültige Eintragungen, damit  nicht zustande gekommen, da nicht mindestens 80 000 Stimmberechtigte ordnungsgemäß zugestimmt haben.
Bekanntmachung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens  vom 10.12.2013 (GVBl. I Nr. 45)

 

Darüber hinaus reichte der Mieterbund Land Brandenburg e. V. eine Initiative mit weit über 20 000 Unterschriften mit der Aufforderung an die Landesregierung ein, sich gegenüber der Bundesregierung und per Initiative im Bundesrat dafür einzusetzen, dass sozialverträgliche Mieten und besondere Kündigungsschutzbestimmungen in den neuen Bundesländern gewährleistet werden.

Die Initiative wurde an den Petitionsausschuss übergeben und von diesem zuständigkeitshalber an den Bundestag weitergeleitet.

 

Volksinitiativen: 26
Volksbegehren:  9

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